„Feurenmoos ist vergleichsweise schlechter Standort“
Der FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais hat sich über den geplanten Bau von Windkraftanlagen im Feurenmoos zwischen Sulgen und dem Hardt informiert. Nach den aktuellen Plänen sollen in dem Waldgebiet auf der Gemarkung Eschbronn fünf Windkraftanlagen der Stadtwerke Tübingen entstehen. Karrais tauschte sich hierzu mit Corinna Moosmann, Jochen Oehler, Edeltraud Bihler und Eugen Bihler aus. Die Gruppe der Anwohner setzt sich für den Erhalt des Waldgebiets ein.
„Wir befürworten den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie sind ein wichtiger Bestandteil für eine klimafreundliche Zukunft. Aber wir denken, dass das Feurenmoos kein geeigneter Standort für Windkraftanlagen ist“, so Jochen Oehler. Die Gruppe sehe das Waldgebiet als schützenswert an. Es weise hochwertige Böden auf, die teilweise der Struktur von Mooren ähnelten, so die Bürger. Die Flächen wurden von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg jedoch nicht als Moorgebiet kartiert, weshalb es hier derzeit keinen formalen Ausschlussgrund gebe. Man sehe hier dennoch ökologisch wertvolle Flächen, die über einen normalen Wald hinaus gingen. Des Weiteren habe man die Befürchtung, dass durch die Eingriffe in die Natur, die Trinkwasserversorgung der umliegenden Orte negativ beeinflusst werde, die sich unter anderem aus einer Quelle im Feurenmoos speise.
Karrais, der im Landtag den Kreis Rottweil vertritt, teilt die Einschätzung: „Jeder mögliche Standort für Windkraftanlagen muss sorgfältig geprüft werden und bestimmte Kriterien erfüllen. Das Feurenmoos ist ein vergleichsweise schlechter Standort für Windkraftanlagen. Hier geht es nicht um einen normalen Nutzwald, sondern um mehr“. Man soll zuerst auf andere Flächen zurückgreifen, die weniger ökologisch wertvoll seien.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Landtag, machte deutlich, dass die politische Entscheidung darüber, ob im Feurenmoos Windkraftanlagen entstehen derzeit alleine beim Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg liege: „Die einzige Möglichkeit, die Windkraftanlagen politisch zu verhindern, besteht darin, dass die Regionalversammlung das Feurenmoos nicht als Vorranggebiet definiert. Danach sind die Behörden dran. Etwas anderes zu verbreiten, ist Augenwischerei“. Am 26. September wird abgestimmt. Dort will die FDP-Regionalfraktion einen Antrag zur Streichung des Gebietes Feurenmoos einbringen. Die Fläche im Feurenmoos mache nur knapp 0,028 Prozent* der Gesamtfläche des Regionalverbands aus. Nach der Streichung wären immer noch 2,07 Prozent der Fläche als Vorranggebiete ausgewiesen, während die Zielvorgabe bei 1,8 Prozent liege, so Karrais. „Das Gesamtziel zum Ausbau der Windkraft ist nicht in Gefahr, selbst wenn das Feurenmoos nicht ausgewiesen wird. Man sollte dem Wahn der Landesregierung, ohne Rücksicht auf Verluste Windräder zu bauen, an dieser Stelle nicht nachgeben“, so Karrais abschließend.
(*Das betroffene Gebiet im Feurenmoos beträgt 71,3 Hektar. Die gesamte Fläche des geplanten Windvorranggebiets der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg beträgt 252.900 Hektar)
Info: Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, bis 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen auszuweisen. Dieses Flächenziel wird von den 12 Regionalverbänden umgesetzt, darunter der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg. Sie legen dazu in Regionalplänen sogenannte Vorranggebiete fest, in denen der Bau von Windkraftanlagen grundsätzlich möglich ist. Außerhalb dieser Gebiete müsste ein aufwendiges Bauleitverfahren geführt werden.
Nach der Aufnahme in die Regionalplanung folgt auf Antrag des Projektierers das eigentliche Genehmigungsverfahren, das von den zuständigen Fachbehörden geführt wird. Hier werden etwa Gutachten zu Lärm, Wasser oder Artenschutz erstellt. Erst wenn diese Prüfungen erfolgreich abgeschlossen sind, können Windkraftanlagen gebaut werden.
Das Feurenmoos ist derzeit vorgeschlagen für den Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg. Ob es endgültig als Vorranggebiet ausgewiesen wird, entscheidet die Regionalversammlung am 26. September 2025. Nur wenn das Gebiet dort bestätigt wird, kann ein Betreiber das Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen einleiten. Andernfalls bleibt der Standort für Windkraft ausgeschlossen.
Bildunterschrift (v.l.n.r.): Jochen Oehler, Edeltraud Bihler, Daniel Karrais, Corinna Moosmann, Eugen Bihler (Foto: Siebers)